Verfahren zur Anhörung, Beratung und Hilfestellung in Fragen möglicher Überschreitung ethischer Grenzen durch Vertrauensleute
Kurzdarstellung
Das AAI Aachen-Köln benennt zwei bis vier Vertrauensleute (möglichst aus den Bereichen KJP, PA, Berater), die vom Ethikkomitee der DGIP und vom Bundesvorstand der DGPT bestätigt werden. Ihre Aufgaben gestalten sich wie folgt:
a. Sie sind Ansprechpartner:innen für Patient:innen/Klient:innen, Lehranalsand:innen/Aus- und Weiterbildungskandidat:innen, die wegen möglicher Grenzüberschreitungen im Lehr- und Weiterbildungsprozess oder im Prozess der Lehrberatung verunsichert bzw. in Bedrängnis geraten sind. Sie sind ebenfalls Ansprechpartner:innen für ratsuchende Kolleg:innen. Grundlage der vertraulichen Beratung sind die Ethik-Leitlinien der DGPT.
b. Die Vertrauensleute hören an, klären und fördern die Handlungsfähigkeit der Beschwerde führenden bzw. ratsuchenden Person.
c. Es wird in der Regel nur eine Vertrauensperson tätig. Die tätige Vertrauensperson kann sich unter Schweigepflicht mit Angehörigen des Ethikgremiums beraten.
d. Die Vertrauensleute treten bei Bedarf und mindestens alle zwei Jahre zu einem Erfahrungsaustausch, unter Wahrung des Schutzes der Anonymität aller Betroffenen, zusammen.
e. Die Vertrauenspersonen unterliegen ansonsten der Schweigepflicht. Eine Entbindung von der Schweigepflicht muss schriftlich durch die Ratsuchenden erfolgen.
f. Vertrauensleute dürfen in der DGIP keine leitende Funktionen bekleiden.
HILFSPAKET „HILFE BEI GRENZVERLETZUNG IM AUS- & WEITERBILDUNGSKONTEXT“ PDF zum Herunterladen